Erklärung zur Barrierefreiheit
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den www.genusshandwerke.bayern
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www. genusshandwerke.bayern aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich bei uns melden unter: info@alp.bayern.deZuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:alp Bayern | Agentur für Lebensmittel – Produkte aus BayernLudwigstraße 280539 Müncheninfo@alp.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:Landesamt für Digitalisierung, Breitband und VermessungIT-Dienstleistungszentrum des Freistaats BayernDurchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie InformationstechnikSt.-Martin-Straße 4781541 Münchenbitv@bayern.dewww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html