Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den www.genusshandwerke.bayern

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV teilweise vereinbar.

  • Die Umstellung aller Videos ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, daher sind ältere Videos nicht barrierefrei. (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1, WCAG Erfolgskriterium 1.2.1, WCAG Erfolgskriterium 1.2.2, WCAG Erfolgskriterium 1.2.3, WCAG Erfolgskriterium 1.2.4, WCAG Erfolgskriterium 1.2.5)
  • Sitemap sowie eine Suchfunktion werden noch eingefügt. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.5)
  • PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www. genusshandwerke.bayern aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich bei uns melden unter: info@alp.bayern.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
alp Bayern | Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern
Ludwigstraße 2
80539 München
info@alp.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html